Allgemeine Exportbedingungen von Arrow Electronics, Inc.
Anlage D. Exportbedingungen
Revision: 9. September 2024
A) Einschränkungen bei der Nutzung des Produkts
Die von [Arrow Electronics, Inc. ODER EINER ANDEREN ARROW-GESELLSCHAFT], ihren Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen ("Verkäufer") verkauften Produkte sind nicht dafür bestimmt und Sie stimmen durch Ihre Bestellung zu, dass sie nicht in lebenserhaltenden Systemen, menschlichen Implantaten, nuklearen Anlagen oder Systemen oder anderen Anwendungen verwendet werden, bei denen ein Produktausfall zum Verlust von Menschenleben oder zu katastrophalen Sachschäden führen könnte. Wenn Sie gegen diese Vereinbarung verstoßen, stimmen Sie zu, den Verkäufer zu entschädigen und den Verkäufer gegen jeglichen Verlust, Kosten oder Schäden zu schützen, die aus einem solchen Verstoß entstehen oder daraus resultieren.
B) Einhaltung des Gesetzes
Der Kunde erkennt an, dass die Waren, Software und/oder Technologie, die er von Arrow Electronics, Inc. kauft oder erhält, Export-, Reexport- oder anderen Beschränkungen unterliegen können. Daher stimmt der Kunde der Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften zu, die für den Export und Reexport dieser Komponenten gelten. Insbesondere:
1. Der Kunde bestätigt, dass seinem Wissensstand nach die Komponenten weder direkt noch indirekt auf eine Weise verwendet, verkauft, reexpotiert, übertragen oder in Produkte integriert werden, die Personen oder Entitäten zugutekommt, die sich auf einer Liste nicht zulässiger oder eingeschränkter Parteien der USA, der Vereinten Nationen, der Europäischen Union oder anderer relevanter Regierungen befinden. Zu solchen Listen gehören unter anderem die Entity List in Teil 744 der US-amerikanischen Export Administration Regulations („EAR“) und die Specially Designated Nationals-Liste des US-amerikanischen Office of Foreign Assets Control.
2. Der Kunde bestätigt, dass seinem Wissensstand nach (wenn nicht durch geltende Gesetze und Vorschriften autorisiert) die Komponenten nicht unter Verletzung von Embargos der USA, der Vereinigten Staaten, der Europäischen Union oder anderer relevanter Regierungen in oder über ein Land exportiert, reexportiert oder direkt oder indirekt übertragen, umgeleitet oder umgeladen werden, einschließlich, ohne hierauf beschränkt zu sein, Kuba, Iran, Nordkorea, Syrien, Russland, Belarus, Krim, Donetsk, Lugansk oder anderer Ziele, die unter die Definition der Ländergruppe E in Supplement 1 zu Part 740 der EAR und andere Einschränkungen in Bezug auf die genannten Ziele fallen.
3. Dem Kunden ist bekannt, dass Komponenten mit Ursprung in den USA sowie im Ausland gefertigte Produkte, die Komponenten mit Ursprung in den USA enthalten, möglicherweise den EAR unterliegen. Im Falle einer Wiederausfuhr oder Übertragung wird der Kunde sämtliche erforderlichen Genehmigungen (z. B. Ausfuhrlizenzen, Zulassungen usw.) von der US-Regierung und allen anderen zuständigen Regierungen einholen.
4. Der Kunde bestätigt, dass die Artikel seines Wissens nach, sofern nicht nach geltenden Gesetzen und Vorschriften zulässig, nicht verwendet, verkauft, reexportiert, übertragen oder in Produkte integriert werden, die direkt oder indirekt bei der Konstruktion, Entwicklung, Produktion, Lagerung oder Verwendung von chemischen oder biologischen Waffen, Nuklearprogrammen, Raketen, maritimen Nuklearantriebsprojekten, unbemannten Luftfahrzeugen (mit einer Reichweite von 300 km oder mehr) oder für eine andere nach geltenden Gesetzen und Vorschriften verbotene Endverwendung verwendet werden.
5. Der Kunde bestätigt, dass die Artikel nach seinem Wissen nicht direkt oder indirekt für eine „militärische Endverwendung“, „militärische Endnutzer“, „militärisch-geheimdienstliche Endverwendung“ oder „militärisch-geheimdienstliche Endnutzer“ (wie diese Begriffe in Teil 744 der EAR definiert werden) verwendet, verkauft, reexportiert, übertragen oder in Produkte eingebaut werden, es sei denn, dies ist nach geltenden Gesetzen und Vorschriften zulässig.
6. Der Kunde bestätigt, dass die Artikel nicht in Aktivitäten verwendet werden, die die Entwicklung oder Produktion von fortschrittlichen Halbleitern, Halbleiterfertigungsanlagen oder zugehörigen Teilen und Komponenten beinhalten, oder für die Entwicklung, Produktion oder Verwendung von Supercomputern oder zugehörigen Teilen und Komponenten in China, Hongkong oder Macau, wie in Teil 744.23 der EAR vorgesehen.
7. Hinsichtlich Transaktionen, die der Rechtsprechung in der Europäischen Union unterliegen (insbesondere Artikel 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates und Artikel 8g der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates in der jeweils gültigen Fassung), ist es dem Kunden untersagt, bei Arrow gekaufte Produkte direkt oder indirekt nach Russland oder Belarus oder zur Verwendung durch Parteien in Russland oder Belarus zu exportieren, erneut zu exportieren, zu versenden oder zu übertragen.
Wenn der Kunde gegen diese Bestimmung verstößt, indem er bei Arrow gekaufte Produkte nach Russland oder Belarus oder zur Verwendung durch Parteien in Russland oder Belarus exportiert, reexportiert, versendet oder überträgt, gilt Folgendes:
- Arrow hat das alleinige Recht, bestehende Bestellungen und Vereinbarungen sofort zu kündigen.
- Arrow ist berechtigt, sämtliche aktuellen Kontobeträge, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Vorauszahlungen, einzubehalten.
- Darüber hinaus ist Arrow gesetzlich verpflichtet, die zuständigen Behörden zu benachrichtigen.