Gehören Sie zu den Reisenden, die immer einen Ersatzakku für Ihren Laptop, Ihr Telefon und Ihre Kamera mitnehmen? Oder sind Sie ein Elektronikenthusiast, der ein batteriegetriebenes IoT-Gerät auf einen Kongress oder eine Erfindermesse mitnimmt? Wenn dies so ist, dann ist die FA-Direktive für Lithiumbatterien für Sie relevant.
Es ist kein Geheimnis, dass die FAA nicht sehr viel davon hält, große Mengen von Lithiumbatterien in Flugzeugen mitzuführen. Nachdem 2010 eine Boeing 747 aufgrund einer Überhitzung einer größeren Ladung Lithiumbatterien in Brand geraten und abgestürzt war, gab die FAA für alle Flugzeuge mit Lithiumbatterien an Bord eine Brandwarnung aus.
Am 8. Oktober 2015 gab die FAA jedoch eine neue Warnung heraus, diesmal für Passagiere, die Lithiumbatterien zur persönlichen Verwendung bei sich führen. Diese verbietet speziell den Transport von Lithiumbatterien (ob wiederaufladbar oder nicht) im eingecheckten Gepäck. Lithiumbatterien sind eine mittlerweile überall verfügbare Stromquelle, die wir in Gegenständen aller Art finden, ob in elektrischen Zahlbürsten, Smartphones, Laptops oder Kinderspielzeug.
Lithiumbatterien sind aufgrund ihres einzigartigen Leistungs-Gewicht-Verhältnisses, ihrer Erschwinglichkeit und der großen Wahlfreiheit sehr beliebt. Darüber hinaus sind Lithiumbatterien für elektronische Projekte aller Art die Energiequelle der Wahl – von Arduino-gesteuerten Builds bis zu Einplatinen-Computern (wie etwa Qualcomm Dragonboard, Raspberry Pi und BeagleBone) – und finden sich den verschiedensten IoT-Geräten als Backup-Batterie oder primäre Stromquelle.
Wenn Sie also auf eine längere Reise gehen und eine zweite Batterie für Ihren Laptop oder gleich ihr letztes Elektronikprojekt mitnehmen möchten, müssen Sie die Batterien im Handgepäck mit sich führen.

